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Unser Einsatz lohnt sich

Großer Erfolg für den Tierschutz:


Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.04.2026 bestätigt, dass die bisherige konventionelle Putenhaltung gegen § 2 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes verstößt.

Geklagt hatte Menschen für Tierrechte Baden-Württemberg e.V..
Nach fast zehn Jahren Prozessdauer steht nun fest: Behörden müssen art- und verhaltensgerechte Haltungsbedingungen durchsetzen – auch ohne spezielle Putenverordnung.

Das Urteil gilt als wegweisend für die Nutztierhaltung in ganz Deutschland.

CyberShield ist stolz darauf, dieses Verfahren mit einer Spende unterstützt zu haben.

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